Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 06.10.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Indest Projects („Indest Projects“, „Plattform“ oder „Dienst“), bereitgestellt durch:

Indest GmbH
Beekefeld 8
31559 Haste
Deutschland

E-Mail: support@indest-projects.com

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Indest Projects zwischen der Indest GmbH und ihren Kunden.

Indest Projects richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

Nutzt eine Person Indest Projects für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, muss sie zur Nutzung im Namen dieser Organisation entsprechend berechtigt sein.

Individuelle Vereinbarungen, Angebote oder Verträge zwischen Indest und dem Kunden haben im Falle von Abweichungen Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

Indest Projects ist eine webbasierte Projektmanagement-Plattform zur Planung, Strukturierung, Koordination und Steuerung komplexer Projekte.

Je nach vereinbartem Leistungsumfang kann die Plattform insbesondere Funktionen für folgende Bereiche enthalten:

  • Projektverwaltung

  • Projektstrukturplanung

  • Arbeitspakete

  • Projektabläufe und Abhängigkeiten

  • Terminplanung

  • Kanban und Aufgabenverwaltung

  • Teamverwaltung

  • Ressourcen

  • Anforderungen

  • Risikomanagement

  • Dateiverwaltung

  • weitere Funktionen zur Planung und Durchführung von Projekten

Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif, Angebot oder Vertrag.

Indest Projects wird als Software-as-a-Service bereitgestellt. Der Kunde erhält kein Eigentum an der Software und grundsätzlich keine lokal installierbare Kopie der Plattform.

3. Vertragsschluss

Der Zugang zu Indest Projects erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Kontaktaufnahme, einem Beratungsgespräch, einem Angebot, einem Pilotprojekt oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn:

  • der Kunde ein Angebot von Indest annimmt,

  • beide Parteien einen individuellen Vertrag schließen oder

  • Indest dem Kunden auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung einen kostenpflichtigen Zugang bereitstellt.

Die bloße Kontaktaufnahme, Durchführung eines Erstgesprächs oder Präsentation der Software begründet noch keinen kostenpflichtigen Vertrag.

Ein öffentlich zugänglicher Self-Service-Vertragsschluss ist nicht erforderlich.

4. Tarife und Leistungsumfang

Indest bietet unterschiedliche Leistungsmodelle an, insbesondere:

  • Small Team

  • Growing Team

  • Enterprise

Die konkreten Leistungen, Nutzergrenzen, Speichergrenzen, Preise und sonstigen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Individuell vereinbarte Konditionen haben Vorrang vor allgemeinen Produkt- oder Preisangaben.

Bei Enterprise-Verträgen können insbesondere individuelle Nutzerzahlen, Speicheranforderungen, Vertragsbedingungen oder zusätzliche Leistungen vereinbart werden.

5. Pilotprojekte

Indest kann Unternehmen die Möglichkeit anbieten, Indest Projects zunächst im Rahmen eines zeitlich begrenzten Pilotprojekts zu testen.

Umfang, Dauer, Nutzerzahl, Leistungen, Vergütung und weitere Bedingungen eines Pilotprojekts werden individuell vereinbart.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, entsteht nach Ablauf eines Pilotprojekts nicht automatisch ein kostenpflichtiger Folgevertrag.

Soll Indest Projects nach Abschluss des Pilotprojekts weiter genutzt werden, wird hierzu eine entsprechende Vereinbarung zwischen Indest und dem Kunden getroffen.

Während eines Pilotprojekts können bestimmte Funktionen oder Leistungen abweichend vom regulären Produktumfang bereitgestellt werden.

6. Benutzerkonten und Unternehmenszugänge

Für die Nutzung von Indest Projects sind persönliche Benutzerkonten erforderlich.

Benutzerkonten können durch Indest, durch einen Administrator des jeweiligen Kunden oder im Rahmen des vorgesehenen Einladungs- und Onboarding-Prozesses eingerichtet werden.

Jedes Benutzerkonto ist grundsätzlich einer bestimmten Person zugeordnet.

Nutzer sind verpflichtet:

  • ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,

  • ihre Zugangsdaten nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben,

  • angemessene Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu treffen und

  • Indest unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch oder unbefugter Zugriff vermutet wird.

Benutzerkonten dürfen nicht verkauft, übertragen oder unberechtigten Dritten überlassen werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf sein Unternehmenskonto erhalten.

7. Administratoren

Ein Unternehmenskonto kann über einen oder mehrere Administratoren verfügen.

Administratoren können abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang insbesondere:

  • Nutzer einladen,

  • Nutzerzugänge verwalten,

  • Nutzer entfernen,

  • Rollen und Berechtigungen verwalten und

  • organisatorische Einstellungen des Unternehmenskontos vornehmen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Personen mit Administratorrechten auszustatten.

Handlungen eines ordnungsgemäß autorisierten Administrators werden dem jeweiligen Kunden zugerechnet.

8. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Nutzung von Indest Projects richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder individuell vereinbarten Tarif.

Soweit Preise netto angegeben werden, verstehen sie sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Preise können insbesondere abhängig sein von:

  • dem gewählten Tarif,

  • der Anzahl der Nutzer,

  • dem vereinbarten Speicherumfang,

  • individuellen Anforderungen,

  • zusätzlichen Leistungen oder

  • dem jeweiligen Vertragsumfang.

Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gelten für die vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Änderungen der Preise für zukünftige Vertragszeiträume bleiben vorbehalten. Bereits entstandene Zahlungsansprüche werden hiervon nicht berührt.

9. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der individuellen vertraglichen Vereinbarung.

Rechnungen können insbesondere monatlich, jährlich oder nach einem individuell vereinbarten Abrechnungszeitraum gestellt werden.

Zahlungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung oder im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist zu leisten.

Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann Indest nach vorheriger angemessener Mahnung und unter Berücksichtigung der Umstände den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen vorübergehend einschränken oder aussetzen.

Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder individuellen Vertrag.

Soweit eine automatische Verlängerung vereinbart wurde, ergeben sich Dauer und Bedingungen der Verlängerung aus der entsprechenden Vereinbarung.

Die Kündigungsfrist richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • eine Partei wesentliche Vertragspflichten erheblich verletzt,

  • eine vertragswidrige Nutzung trotz Aufforderung nicht beendet wird,

  • fällige Zahlungen trotz Mahnung erheblich im Rückstand bleiben oder

  • eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist.

11. Kundeninhalte und Eigentumsrechte

Der Kunde behält grundsätzlich sämtliche Rechte an den Inhalten, die er oder seine Nutzer in Indest Projects erstellen, eingeben oder hochladen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Projektinformationen

  • Dateien und Dokumente

  • Kommentare

  • Arbeitspakete

  • Aufgaben

  • Teaminformationen

  • Ressourceninformationen

  • Projektplanungsdaten

  • sonstige eingegebene oder hochgeladene Inhalte.

Durch die Nutzung von Indest Projects überträgt der Kunde kein Eigentum an diesen Inhalten auf Indest.

Der Kunde räumt Indest lediglich die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um die Inhalte im Rahmen des SaaS-Dienstes zu:

  • speichern,

  • verarbeiten,

  • übertragen,

  • anzeigen,

  • sichern und

  • autorisierten Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Diese Rechte bestehen nur in dem Umfang und für die Dauer, wie dies zur Bereitstellung von Indest Projects erforderlich ist.

12. Verantwortung für Kundeninhalte

Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er oder seine autorisierten Nutzer über Indest Projects verarbeiten.

Der Kunde stellt sicher, dass er über die notwendigen Rechte und Rechtsgrundlagen verfügt, um diese Daten in Indest Projects zu verarbeiten.

Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten von:

  • Mitarbeitern,

  • Auftragnehmern,

  • Kunden,

  • Projektbeteiligten,

  • Dienstleistern oder

  • sonstigen Dritten.

Soweit Indest personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, kann ergänzend ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.

13. Zulässige Nutzung

Indest Projects darf ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Insbesondere ist es nicht gestattet:

  • gegen geltendes Recht zu verstoßen,

  • Rechte Dritter zu verletzen,

  • Schadsoftware oder schädlichen Code hochzuladen,

  • unbefugt auf Systeme oder Konten zuzugreifen,

  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen,

  • die Infrastruktur von Indest vorsätzlich zu stören oder zu überlasten,

  • Daten ohne Berechtigung automatisiert auszulesen,

  • Nutzerkonten Dritter ohne Berechtigung zu verwenden,

  • Zugang zu Indest Projects ohne Zustimmung weiterzuverkaufen,

  • die Software unzulässig zu vervielfältigen oder

  • Reverse Engineering durchzuführen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

14. Sperrung von Benutzerkonten

Indest kann einzelne Benutzerkonten oder ein gesamtes Unternehmenskonto vorübergehend sperren oder einschränken, wenn dies sachlich erforderlich ist.

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn:

  • gegen diese AGB wesentlich verstoßen wird,

  • Indest Projects rechtswidrig verwendet wird,

  • ein Sicherheitsrisiko besteht,

  • ein unbefugter Zugriff vermutet wird,

  • die Infrastruktur oder andere Kunden gefährdet werden,

  • erhebliche Zahlungsrückstände bestehen oder

  • ein Konto missbräuchlich verwendet wird.

Soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist, wird Indest den Kunden vor einer Sperrung informieren und ihm Gelegenheit zur Behebung des Problems geben.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann eine vorherige Information entfallen.

15. Verfügbarkeit

Indest bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Indest Projects.

Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird jedoch nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich in einem Vertrag oder Service Level Agreement vereinbart wurde.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • Wartungsarbeiten,

  • Updates,

  • technische Störungen,

  • Sicherheitsmaßnahmen,

  • Ausfälle von Infrastruktur,

  • Störungen bei externen Dienstleistern oder

  • Ereignisse außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von Indest.

Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen für Kunden möglichst gering gehalten werden.

Diese Grundstruktur entspricht auch der bisherigen Verfügbarkeitsregelung.

16. Weiterentwicklung der Plattform

Indest Projects wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Indest kann insbesondere:

  • neue Funktionen hinzufügen,

  • bestehende Funktionen verbessern,

  • Benutzeroberflächen verändern,

  • technische Komponenten austauschen oder

  • einzelne Funktionen anpassen.

Änderungen dürfen den wesentlichen vertraglich vereinbarten Nutzen für bestehende Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen.

Wesentliche Änderungen, die die vertraglich geschuldete Leistung erheblich betreffen, werden dem Kunden in angemessener Weise mitgeteilt, soweit dies erforderlich ist.

17. Löschen und Entfernen von Benutzerkonten

Ein Nutzer kann sein persönliches Benutzerkonto über die entsprechenden Profileinstellungen von Indest Projects löschen, soweit diese Funktion für sein Konto verfügbar ist.

Zusätzlich können Administratoren eines Unternehmenskontos einzelne Nutzer aus ihrer Organisation entfernen.

Die Löschung oder Entfernung eines einzelnen Benutzerkontos führt nicht automatisch zur Löschung sämtlicher Projekt- oder Unternehmensdaten.

Inhalte, die einem Unternehmenskonto oder Projekt zugeordnet sind, können weiterhin bestehen bleiben und anderen berechtigten Nutzern der Organisation zur Verfügung stehen.

18. Daten nach Vertragsende

Mit Beendigung des Vertrags endet grundsätzlich das Recht des Kunden und seiner Nutzer, Indest Projects zu verwenden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren oder anderweitig zu sichern, soweit entsprechende Exportmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Die weitere Verarbeitung, Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, einem gegebenenfalls geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag sowie gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Daten können insbesondere weiter gespeichert werden, soweit:

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen,

  • dies zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist oder

  • Daten vorübergehend in technischen Sicherungskopien enthalten sind.

Sofern mit einem Kunden individuelle Regelungen zur Datenrückgabe oder Datenlöschung vereinbart wurden, gehen diese Regelungen vor.

19. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Indest finden sich in der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

Soweit Indest personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, soweit erforderlich, einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der durch ihn bestimmten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

20. Technische Infrastruktur und Dienstleister

Zur Bereitstellung von Indest Projects kann Indest externe Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter einsetzen.

Hierzu gehört insbesondere IONOS für Hosting und Infrastruktur.

Weitere Dienstleister können für technische Kommunikation oder andere notwendige operative Leistungen eingesetzt werden.

Die Einbindung datenschutzrechtlich relevanter Dienstleister erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Anforderungen.

21. Rechte an Indest Projects

Indest Projects einschließlich insbesondere:

  • Software,

  • Quellcode,

  • Benutzeroberfläche,

  • Design,

  • Marke,

  • Dokumentation,

  • Datenbankstruktur und

  • zugrunde liegender Technologie

steht im Eigentum der Indest GmbH oder entsprechender Lizenzgeber.

Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Recht eingeräumt, Indest Projects entsprechend dem vereinbarten Vertragsumfang geschäftlich zu nutzen.

Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an Indest Projects.

22. Haftung

Indest haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz,

  • bei grober Fahrlässigkeit,

  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie

  • in Fällen, in denen eine unbeschränkte Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Indest nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

23. Datenverlust

Indest setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit und Verfügbarkeit von Kundendaten zu gewährleisten.

Ein vollständiger Schutz vor sämtlichen technischen Störungen, Angriffen, Ausfällen oder Datenverlusten kann jedoch nicht garantiert werden.

Soweit dem Kunden zumutbar und entsprechende Möglichkeiten bestehen, soll er besonders wichtige Informationen zusätzlich sichern oder exportieren.

Für die Haftung im Falle eines Datenverlusts gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.

24. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Naturkatastrophen,

  • Krieg oder vergleichbare Ereignisse,

  • staatliche Maßnahmen,

  • großflächige Strom- oder Netzausfälle,

  • schwerwiegende Cyberangriffe,

  • Störungen zentraler Infrastruktur oder

  • sonstige Fälle höherer Gewalt.

Die betroffene Partei wird die andere Partei im Rahmen des Zumutbaren über wesentliche Beeinträchtigungen informieren.

25. Änderungen dieser AGB

Indest kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von:

  • gesetzlichen oder regulatorischen Änderungen,

  • technischen Entwicklungen,

  • Sicherheitsanforderungen,

  • Änderungen an Indest Projects oder

  • Änderungen des Geschäftsmodells.

Änderungen, die bestehende Vertragsverhältnisse wesentlich betreffen, werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt, soweit dies gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist.

Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen können nicht einseitig durch diese AGB abgeändert werden, soweit dies nicht wirksam vereinbart wurde.

26. Übertragung des Vertrags

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung von Indest auf einen Dritten übertragen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Übertragung innerhalb einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge kann individuell vereinbart werden.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

27. Anwendbares Recht

Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.

28. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Indest GmbH ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

29. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen richten sich nach den jeweils vereinbarten Formvorschriften.

30. Kontakt


Bei Fragen zu diesen AGB können Sie uns kontaktieren:

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E-Mail: support@indest-projects.com

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